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AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der VitaHairLight GmbH gültig ab 1.1.2018 

§ 1 Geltungsbereich unserer Geschäftsbedingungen 
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und betreffen den Verkauf von Produkten. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen erbringen. 

§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen 
1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Der vom Kunden zu zahlende Endpreis setzt sich aus dem Nettopreis zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern diese zahlbar ist, eventuell zzgl. Versandkosten / Fracht zusammen. 
2. Das Gesamtentgelt nach Ziffer 1 ist sofort nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Skonto wird bei Zahlung per Rechnung in Höhe von 2% innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung gewährt. Kommt ein Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. 
3. Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 15 % des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunden ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist. 
4. Aufrechnungsrechte oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden. 
5. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vor zu leisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 

§ 3 Preisänderungen 
1. Unsere Preise gelten ab 1.1.2018 gemäß gültiger Preisliste, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde hat uns bei Bedarf rechtzeitig seine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer Identifikationsnummer mitzuteilen. 
2. Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 2 Monate liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraumes die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Diese Kostensteigerung werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 

§ 4 Verpackung und Versand, Gefahrübergang 
1. Ein Versand von Produkten erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarung steht uns die Wahl der Versendungsart frei. 
2. Die Lieferung des Geräts VitaHairLight erfolgt immer durch uns und entsprechend ausgebildete Mitarbeiter. Hierbei geschieht dies bis zum Aufstellort auf unsere Gefahr. 
3. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Kunden abgeschlossen. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu erstatten. 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit 
1. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, beginnt diese erst nach Eingang aller für die Erbringung der Leistung notwendigen Angaben des Kunden, vom Kunden beizubringender Vorlagen, Bescheinigungen und einer eventuell vereinbarten Anzahlung  oder einer Finanzierungszusage zu laufen. Gleiches gilt, wenn Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind. Die Leistungsfrist ist mit dem Tag der Versendung/Anlieferung der Lieferung durch uns gewahrt. 
2. Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind
3. Sofern der Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache hiermit auf den Kunden über. 
4. Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die eventuelle Anzahlungen zurückerstatten. 

§ 6 Mängelgewährleistung 
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre/ VHL „Pro“ 4 Jahre.
2. Innerhalb dieser Gewährleistungszeit werden sämtliche defekten Bauteile (ausgenommen Verschleißteile) gegen neu getauscht. Bei Versand erfolgt automatisch die Berechnung.  Nach Rücksendung der defekten Bauteile binnen zwei Wochen wird umgehend die Gutschrift erstellt. 
3. Ziffer 1 gilt nicht 
-  wenn wir den Mangel arglistig verschweigen; 
- für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen. 
4. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge oder eine höherwertige Ware liefern. Im Falle einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge. 
5. Bei einem Mangel sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzbeschaffung berechtigt. Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. 
5. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Einbehalts bezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das Zweifache der Mängelbeseitigungskosten betragen. 
6. Wir übernehmen keine Haftung für die Freiheit der Ware von Rechten oder Ansprüchen Dritter, die auf gewerblichem oder geistigem Eigentum beruhen. 

§ 7 Haftung  
1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang. 
2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. 
3. Ziffer 2 gilt nicht, 
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits; 
- bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen;   in diesem Fall haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden;
- wenn wir den Mangel arglistig verschweigen; 
- für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstands frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen; 
4. Die Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.
5. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 7,5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. 

§ 8 Eigentumsvorbehalt 
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. 
2. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. 
3. Ist die Eigentumsvorbehaltsklausel gemäß den auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ungültig, so wird sie rückwirkend durch eine nach dem anwendbaren Recht zulässige Sicherheit ersetzt, die dem Eigentumsvorbehalt dem Sinne nach am Nächsten kommt. 

§ 9 Montage 
Die Montage des Leistungsgegenstandes ist im Leistungsumfang enthalten und wird nach Vereinbarung mit dem Kunden durch uns vor Ort erbracht. 

§ 10 Erfüllungsort 
Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere für Zahlungspflicht des Kunden, ist unser Geschäftssitz. 

§ 11 Gerichtsstand 
Für alle sich aus dem Abschluss, der Auslegung, der Erfüllung und der Beendigung des Vertrages ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte am Sitz unserer Gesellschaft zuständig. Wir behalten uns dennoch das Recht vor, den Gerichtsstand des Kunden auswählen zu können.

VitaHairLight Gmbh, 
Lindenstraße 5

D-84956 Rottenburg
Geschäftsführer Michael Andres

UID DE226871264

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Telefonische Unterstützung und Beratung unter:

+49(0)8095-5789690
Mo-Fr, 09:00 - 17:00 Uhr

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